Ruhe - Erholung - Gemütlichkeit
im Piestingtal

Campingordnung ab 1.5.2020

1. An- und Abmeldung
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende
Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Campingrezeption. Bei der
Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
abzugeben. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen
campen. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger
Platzwechsel ist nicht gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich
der Campinggast wieder ab. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen, da sonst ein
weiteres Übernachtungsentgelt berechnet wird. Der Standplatz ist vom Campinggast bei
seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen.


2. Gebühren
Der Campinggast zahlt nach der aktuell gültigen Campingplatz-Preisliste. Die
Dauercampinggebühren sind im Vorfeld des Campingjahres zu entrichten.

3. Geschäftsbetrieb
Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes.
Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.


Wasch- und Toilettenanlagen
Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende
Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Die Chemietoiletten sind
nur in der dafür vorgesehenen Einrichtung zu entleeren. Wäschestücke und Geschirr
dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Bedienung der
Waschmaschine und des Trockenautomaten hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen.
Münzen für die Waschmaschine und den Trockenautomaten sind an der Rezeption
erhältlich.

Stellplatz
Bauliche Maßnahmen am Stellplatz dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im
Bezug auf das NÖ Campinggesetz und Raumordnungsgesetz erfolgen.
Bei Beendigung der Stellplatzbenutzung ist der Dauercamper verpflichtet, den ursprünglichen
Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Dem Dauercamper ist nach Absprache mit
der Verwaltung erlaubt, den seitlichen Bereich des Stellplatzes zu bepflanzen.
Die Einfriedung der Stellfläche höher als 1,2m ist untersagt.
Auf dem Kurzcampingplatz ist es nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Es ist
darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.

Stromanschlüsse
Fixe Stromanschlüsse für die Wohnwägen bzw. Wohnmobile dürfen ausschließlich von den
beauftragten konzesionierten Firmen hergestellt werden.


Weisungsrecht
Die Verwaltung bzw. deren Beauftragte sind im Sinne des Hausrechts berechtigt, die
Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies
zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der
Campinggäste erforderlich erscheint. Schon gezahlte Campingentgelte werden nicht
zurückerstattet.

4. Ordnung und Sicherheit
Brandvorschriften
Offene Feuer sind auf dem Campingplatz verboten. Grillen ist auf den Stellplätzen mit
einem geeigneten Griller gestattet, wobei ein Feuerlöscher der Kategorie S9,
Brandklasse AB neben dem Grill auf Kosten des Campers bereitgehalten werden muss (bei Griller mit
Kohlen).
Trink- und Gebrauchswasserversorgung
Um eine geregelte Trink- und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das
Anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den
Wasserzapfstellen nicht gestattet.
Das Wasser auf der Stellfläche ist Gebrauchswasser.

Ruhezeiten
Die Platzruhe 23:00 - 07:00 Uhr (Nachtruhe)
Innerhalb dieser Zeiten werden keine neuen Gäste aufgenommen und es dürfen keine
Kraftfahrzeuge auf den Campinggassen bewegt werden. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.
Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leise einzustellen, dass sie die
anderen Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste ist während der Ruhezeiten
auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen
und mittels Musikanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis
geahndet.


Fahrzeuge
Das Befahren des Campingplatzes und der Campinggassen ist nur zur An- und Abreise und nur in
Schrittgeschwindigkeit gestattet. Generelles Fahrverbot in den Campinggassen besteht in der Zeit von
22:00 – 7:00 Uhr. Das Parken ist ausschließlich auf dem Stellplatz möglich.
Das Waschen und Reinigen von Fahrzeugen ist untersagt.
Fahrzeuge von Besuchern sind außerhalb des Campingplatzes zu parken.
Es darf nur ein Wohnwagen pro Parzelle aufgestellt werden, sowie die Kraftfahrzeuge (mit gültiger §57
Überprüfung) auf der Parzelle abgestellt werden.
Das Parken von Fahrzeugen erfolgt nur auf dem dafür vorgesehenen Plätzen neben den Gassen bei der
jeweiligen Parzelle. Jeder Mieter hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Öle, Treibstoffe udgl.
in den Untergrund gelangen.


Tierhaltung
Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden.
Hunde und Katzen müssen auf dem Campingplatzgelände an der Leine geführt werden oder einen
Beißkorb tragen. Vom Tier verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter
zu beseitigen. Dieser hat auch Sorge zu tragen, dass das Tier auf dem eigenen Stellplatz
verbleibt.


 
 
 
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